Stadtrecht und Verwaltung
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Vom Markt zur Stadt
Aus der seit 1016 bestehenden Marktgemeinschaft unter Salzburg und Gurk entwickelte sich Friesach in den folgenden achtzig Jahren zu einer Stadt – ohne einen formellen Erhebungsakt. Bereits 1202 werden die Einwohner als cives (Bürger) bezeichnet, und 1215 erscheint der Ort erstmals als civitas in den Quellen. Damit ist Friesach die älteste Stadt Kärntens.
Das Stadtsiegel
Ein Stadtsiegel wird erstmals 1261 erwähnt; das älteste erhaltene Exemplar stammt aus 1265. Es betont den wehrhaften Charakter der Stadt: dargestellt sind eine Mauer und drei Türme. Das Siegel symbolisiert die mittelalterliche Stärke und das Selbstbewusstsein Friesachs.
Das Stadtrecht
Das Friesacher Stadtrecht wurde 1339 von Erzbischof Friedrich III. von Salzburg verliehen und bildete die Grundlage für die städtische Ordnung und Verwaltung.
Seine Bedeutung reichte über Friesach hinaus – ähnliche Privilegien wurden später auch anderen Kärntner Städten, etwa Gmünd im Jahr 1346, gewährt.
Anfänge der Selbstverwaltung
Die ersten Ansätze städtischer Selbstverwaltung stehen im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen um den Bischofssitz Gurk. In dieser Zeit war der Stadtherr auf die Unterstützung der Bürger angewiesen und musste ihnen im Gegenzug bestimmte Rechte einräumen.
Bis ins 15. Jahrhundert ernannte der Erzbischof noch den Stadtrichter, doch dann erhielt der vereidigte Stadtrat das Recht, diesen selbst zu wählen – ein wichtiger Schritt zur städtischen Eigenständigkeit.
Kirchliche Verwaltung
Trotz der zunehmenden Selbstverwaltung blieb die kirchliche Administration in den Händen des Vizedoms, des Salzburger Vertreters in Friesach, bis zum Ende der Salzburger Herrschaft im Jahr 1803.