Propst
lateinisch: praepositus;
deutsch: Propst; historisch auch Probst
Lesezeit: 0:53 min
Ein Propst ist ein hoher katholischer Amtstitel.
Er bezeichnet in der Regel eine der folgenden Funktionen:
– den Vorsteher eines Dom- oder Kollegiatkapitels,
– den Leiter einer Gemeinschaft von Chorherren oder bestimmter Ordenshäuser,
– oder einen Ehrentitel, der einem verdienten Pfarrer verliehen wird.
Aufgaben und Funktionen
Als Kapitelvorsteher überwacht der Propst die Statuten, Verwaltungsakte und die Leitung des Kapitels.
Als Oberer führt er ein geistliches Haus oder eine Chorherrengemeinschaft, ähnlich einem Prior.
Als pastorale oder diözesane Leitungsfigur kann der Propst mehrere Pfarren koordinieren, Kirchenvermögen verwalten und als Bindeglied zum Bischof fungieren.
In seiner ehrenhalber verliehenen Form kennzeichnet der Titel eine Auszeichnung, die keine volle Jurisdiktion verleiht, jedoch die Bedeutung einer Kirche oder eines Geistlichen anerkennt.
Privilegien
Der Propst darf, soweit zulässig, die Amtstracht eines Prälaten tragen, etwa ein Brustkreuz oder violette Zierleisten.
Wo die Funktion ein tatsächliches Amt darstellt, besitzt der Propst Verwaltungsbefugnisse innerhalb des Kapitels oder Hauses.
Historisch war der Titel mit bestimmten zivilen oder rechtlichen Vorrechten verbunden, die heute jedoch im Allgemeinen nicht mehr gelten.
Bedeutung in Kärnten
In der katholischen Praxis Kärntens ist der Titel „Propst“ weiterhin gebräuchlich. In einigen Diözesen ist er mit realen Leitungsaufgaben verbunden, in anderen wird er rein ehrenhalber verliehen.
